strafregisterauszug

strafregisterauszug

In manchen Situationen im Leben braucht man einen Nachweis, dass einem andere vertrauen können. So ähnlich geht es beim Thema Strafregisterauszug zu. Viele verwechseln es dabei mit dem Führungszeugnis, welches aus Deutschland bekannt ist. Jedoch gibt es hier den ein oder anderen Unterschied zu berichten. Außerdem wird der Auszug in verschiedenen Bereichen genutzt. Welche das sind und wie genau der Antrag aussieht, verrät der folgende Artikel.

Was ist ein Strafregisterauszug?

Zunächst einmal sollte geklärt werden, was man genau unter der Bezeichnung Strafregisterauszug verstehen kann. Kurz und knapp werden hier Straftaten und ähnliche Vergehen aus der Vergangenheit näher ins Licht gerückt. Insbesondere Arbeitgeber sowie Vermieter sollen davon profitieren. Doch auch Kinder und Jugendliche sind inbegriffen. Gutes Beispiel sind dafür Schulen. Nicht vergessen werden darf, dass zwischen zwei unterschiedlichen Arten unterschieden werden. Die hören auf die Bezeichnungen:

-> Privatauszug
-> Sonderprivatauszug

Die Unterschiede sind eher gering. Meistens gibt es Differenzen in Sachen Einsicht der Tiefe. Ein normaler Privatauszug reicht in der Regel vollkommen aus.

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Dafür wird er benötigt

Nun stellt sich jedoch die Frage – wofür kann der Strafregisterauszug überhaupt genutzt werden bzw. für welche Bereiche? Alle möglichen Beispiele einmal kurz in der Zusammenfassung:

– Suche nach einer neuen Wohnung
– bei einem bestehenden Job
– Bei der Bewerbung
– Visumsprozess
– Bewilligung einer Waffe
– usw.

Fazit

Beim Ausfüllen des Antrags an sich werden wie immer persönliche Daten benötigt. Ohne diese geht es nicht. Nach der Antragsstellung vergehen dann etwa 2 bis 3 Wochen zur Zustellung. Je nach Situation kann das auch mal schneller oder langsamer gehen. Auf wesentlich mehr muss speziell in diesem Fall nicht geachtet werden.